Checklist: So erkennst du gefälschte Online-Shops
Checklist: So erkennst du gefälschte Online-Shops

Checklist: So erkennst du gefälschte Online-Shops

Checklist: So erkennst du gefälschte Online-Shops

Verdächtige Anbieterkennzeichnung

 

Der Verkäufer sollte sofort und eindeutig identifiziert werden können. Sind die entsprechenden Angaben nur schwer oder gar nicht auffindbar, ist höchste Vorsicht geboten. Skepsis ist auch angebracht, wenn nur eine Firma, aber kein Name oder nur eine Postfachanschrift genannt wird.

 

Ungenügender Datenschutz

 

Die Aussagen zum Datenschutz sind ein weiteres untrügliches Indiz: Sind diese lückenhaft oder fehlen sie gänzlich, verkauft der Website-Betreiber vielleicht Kundendaten weiter oder übermittelt sie an zweifelhafte Auskunftssysteme.

 

Uneindeutige Preisangaben sowie Vorkasse ohne Käuferschutz

 

Sämtliche Preisangaben sollten klar wiedergeben, dass die Mehrwertsteuer bereits enthalten ist und welche Versandkosten inklusive eventueller Zuschläge genau entstehen. Werden die Versandkosten nicht genannt oder ist deren Berechnung unklar, sind böse Überraschungen vorprogrammiert. Eine Zahlung per Vorkasse sollte durch einen Käuferschutz wie von Trusted Shops abgesichert sein. Denn nur so lässt sich vermeiden, dass man sein Geld verliert, falls der Händler trotz Zahlung nicht liefert.

 

Offen gehaltene Lieferfrist

 

Wird die bei einem Produkt genannte Lieferzeit durch eine Aussage wie „Lieferfristen sind unverbindlich“ im Kleingedruckten relativiert, sollte man misstrauisch sein. Schließlich soll ein Geschenk rechtzeitig ankommen. Kann ein Produkt nicht sofort geliefert werden, muss die längere Lieferzeit direkt beim Produkt genannt sein.

 

Unsichere Datenübertragung

 

Seriöse Händler stellen eine verschlüsselte Übertragung von Zahlungsdaten sicher, damit diese nicht abgefangen und missbraucht werden können und Kunden nicht gegen die Bedingungen ihrer Bank verstoßen. Das Schloss-Symbol im Browser zeigt an, dass die Übertragung verschlüsselt ist.

 

Unrechtmäßige Beschränkung des Widerrufs

 

Bis auf wenige Ausnahmen können erworbene Waren innerhalb von 14 Tagen zurückgegeben werden. Vorsicht ist geboten, wenn ein Händler versucht, dieses Recht einzuschränken, indem er zum Beispiel nur originalverpackte Ware zurücknimmt oder Angebotsartikel von der Rückgabe ausschließt.

 

Tückisches im Kleingedruckten

 

Verbraucherunfreundlich und gesetzlich verboten: Manche Händler versuchen über ihre AGB-Klauseln, Kunden unangemessen zu benachteiligen. Aussagen wie „Versand auf Gefahr des Käufers“ oder „Transportschäden müssen sofort gemeldet werden“ sind jedoch unzulässig und unwirksam.

 

Schlechte Bewertungen

 

Bei Händlern, die man selbst noch nicht kennt, kann eine kurze Internetrecherche sinnvoll sein. Vielleicht gibt es Negativeinträge in Foren, die zu erhöhter Wachsamkeit mahnen. Lässt sich ein Online-Shop darüber hinaus von seinen Kunden direkt bewerten und blendet das Ergebnis auf seiner Website ein – etwa über die Kundenbewertungen von Trusted Shops – kann dies zusätzlichen Aufschluss über die Qualität von Service und Angebot geben.