Flohmarkt für Tiere in Not von Mato Tierhilfe
Datenschutzbelehrung

Datenschutzbelehrung

Cookies und Widerspruchsrecht bei Direktwerbung

Als „Cookies“ werden kleine Dateien bezeichnet, die auf Rechnern der Nutzer gespeichert werden. Innerhalb der Cookies können unterschiedliche Angaben gespeichert werden. Ein Cookie dient primär dazu, die Angaben zu einem Nutzer (bzw. dem Gerät auf dem das Cookie gespeichert ist) während oder auch nach seinem Besuch innerhalb eines Onlineangebotes zu speichern. Als temporäre Cookies, bzw. „Session-Cookies“ oder „transiente Cookies“, werden Cookies bezeichnet, die gelöscht werden, nachdem ein Nutzer ein Onlineangebot verlässt und seinen Browser schließt. In einem solchen Cookie kann z.B. der Inhalt eines Warenkorbs in einem Onlineshop oder ein Login-Status gespeichert werden. Als „permanent“ oder „persistent“ werden Cookies bezeichnet, die auch nach dem Schließen des Browsers gespeichert bleiben. So kann z.B. der Login-Status gespeichert werden, wenn die Nutzer diese nach mehreren Tagen aufsuchen. Ebenso können in einem solchen Cookie die Interessen der Nutzer gespeichert werden, die für Reichweitenmessung oder Marketingzwecke verwendet werden. Als „Third-Party-Cookie“ werden Cookies bezeichnet, die von anderen Anbietern als dem Verantwortlichen, der das Onlineangebot betreibt, angeboten werden (andernfalls, wenn es nur dessen Cookies sind spricht man von „First-Party Cookies“).

Wir können temporäre und permanente Cookies einsetzen und klären hierüber im Rahmen unserer Datenschutzerklärung auf.

Falls die Nutzer nicht möchten, dass Cookies auf ihrem Rechner gespeichert werden, werden sie gebeten die entsprechende Option in den Systemeinstellungen ihres Browsers zu deaktivieren. Gespeicherte Cookies können in den Systemeinstellungen des Browsers gelöscht werden. Der Ausschluss von Cookies kann zu Funktionseinschränkungen dieses Onlineangebotes führen.

Ein genereller Widerspruch gegen den Einsatz der zu Zwecken des Onlinemarketing eingesetzten Cookies kann bei einer Vielzahl der Dienste, vor allem im Fall des Trackings, über die US-amerikanische Seite http://www.aboutads.info/choices/ oder die EU-Seite http://www.youronlinechoices.com/ erklärt werden. Des Weiteren kann die Speicherung von Cookies mittels deren Abschaltung in den Einstellungen des Browsers erreicht werden. Bitte beachten Sie, dass dann gegebenenfalls nicht alle Funktionen dieses Onlineangebotes genutzt werden können.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Nach gesetzlichen Vorgaben in Österreich erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 7 J gemäß § 132 Abs. 1 BAO (Buchhaltungsunterlagen, Belege/Rechnungen, Konten, Belege, Geschäftspapiere, Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben, etc.), für 22 Jahre im Zusammenhang mit Grundstücken und für 10 Jahre bei Unterlagen im Zusammenhang mit elektronisch erbrachten Leistungen, Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehleistungen, die an Nichtunternehmer in EU-Mitgliedstaaten erbracht werden und für die der Mini-One-Stop-Shop (MOSS) in Anspruch genommen wird.

Teilnahme an Affiliate-Partnerprogrammen

Innerhalb unseres Onlineangebotes setzen wir auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (d.h. Interesse an der Analyse, Optimierung und wirtschaftlichem Betrieb unseres Onlineangebotes) gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO branchenübliche Trackingmaßnahmen ein, soweit diese für den Betrieb des Affiliatesystems erforderlich sind. Nachfolgend klären wir die Nutzer über die technischen Hintergründe auf.

Die von unseren Vertragspartnern angebotene Leistungen können auch auf anderen Webseiten beworben und verlinkt werden (sog. Affiliate-Links oder After-Buy-Systeme, wenn z.B. Links oder Leistungen Dritter nach einem Vertragsschluss angeboten werden). Die Betreiber der jeweiligen Webseiten erhalten eine Provision, wenn Nutzer den Affiliate-Links folgen und anschließend die Angebote wahrnehmen.

Zusammenfassend, ist es für unser Onlineangebot erforderlich, dass wir nachverfolgen können, ob Nutzer, die sich für Affiliate-Links und/oder die bei uns verfügbaren Angebote interessieren, die Angebote anschließend auf die Veranlassung der Affiliate-Links oder unserer Onlineplattform, wahrnehmen. Hierzu werden die Affiliate-Links und unsere Angebote um bestimmte Werte ergänzt, die ein Bestandteil des Links oder anderweitig, z.B. in einem Cookie, gesetzt werden können. Zu den Werten gehören insbesondere die Ausgangswebseite (Referrer), Zeitpunkt, eine Online-Kennung der Betreiber der Webseite, auf der sich der Affiliate-Link befand, eine Online-Kennung des jeweiligen Angebotes, eine Online-Kennung des Nutzers, als auch Tracking-spezifische Werte wie z.B. Werbemittel-ID, Partner-ID und Kategorisierungen.

Bei der von uns verwendeten Online-Kennungen der Nutzer, handelt es sich um pseudonyme Werte. D.h. die Online-Kennungen enthalten selbst keine personenbezogenen Daten wie Namen oder E-Mailadressen. Sie helfen uns nur zu bestimmen ob derselbe Nutzer, der auf einen Affiliate-Link geklickt oder sich über unser Onlineangebot für ein Angebot interessiert hat, das Angebot wahrgenommen, d.h. z.B. einen Vertrag mit dem Anbieter abgeschlossen hat. Die Online-Kennung ist jedoch insoweit personenbezogen, als dem Partnerunternehmen und auch uns, die Online-Kennung zusammen mit anderen Nutzerdaten vorliegen. Nur so kann das Partnerunternehmen uns mitteilen, ob derjenige Nutzer das Angebot wahrgenommen hat und wir z.B. den Bonus auszahlen können.